Zum Hauptinhalt springen

Betriebliches Eingliederungs Management (BEM)

Weit mehr als nur eine gesetzliche Bestimmung

Trotz steigender Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte lassen sich lange Fehlzeiten durch Krankheiten und Unfälle nicht gänzlich vermeiden. Für die Beschäftigten ist dann die Rückkehr in die Arbeitswelt eine Herausforderung und erfordert flexiblen Handlungsbedarf durch den/die Arbeitgeber:in.

Damit länger erkrankte Beschäftigte mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten individuell bei Ihrem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Chancen von BEM

Rechtlich abgesichert mit einem gültigen BEM-Prozess
Reduzierter administrativer Aufwand & klare Prozesse
Schnelle, nachhaltige Rückkehr Ihrer Mitarbeitenden
Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit & -bindung
Gesündere und leistungsfähigere Belegschaft
Positive Außenwirkung & Stärkung der Arbeitgebermarke

Leistungen

01

Beratung

  • Rechtliche Grundlagen
  • BEM Prozesse
  • Mögliche Maßnahmen
  • Aufbau von BEM Teams
02

Implementierung

  • Erstellung von Leitfäden
  • Schulungen und Coaching von Integrationsteams
  • Kommunikationsunterstützung
  • Ausarbeitung von Prozessen und Maßnahmen
03

Arbeitsfähigkeits-Coaching (AF-Coaching)

  • Coaching von betroffenen Personen
  • Analyse und Bewertung der Arbeitsfähigkeit
  • Erarbeitungen von Lösungen für eine gesunde Arbeitsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
04

Übernahme des gesamten BEM Prozesses

  • Erstellung von Dokumenten
  • Einladungsmanagement
  • Erstgespräch
  • Fallmanagement und Arbeitsfähigkeitscoaching
  • Erstellung und Koordination von Maßnahmen
  • Kommunikation mit internen und externen Ansprechpartner:innen
  • Evaluation
  • Rechtsichere Dokumentation

Wir übernehmen Ihr BEM

Wir begleiten Sie in bewährten Phasen:

Beratung & Analyse

  • Erhebung der Ausgangssituation: Fehlzeiten, Mitarbeitendenfeedback, Arbeitsplatzbedingungen
  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen klären

Prozessentwicklung & Implementierung

  • Definition von BEM-Prozessen und Zuständigkeiten
  • Aufbau von BEM-Teams oder Einbindung vorhandener Strukturen
  • Erstellung von Leitfäden, Schulungen für Führungskräfte & Inklusionesteams

Arbeitsfähigkeits-Coaching & Fallmanagement

  • Individuelles Coaching für betroffene Mitarbeitende
  • Identifikation von Belastungsfaktoren und Erarbeitung konkreter Entlastungsmaßnahmen
  • Begleitung durch den gesamten Prozess – vom Erstgespräch bis zur Rückkehr

Dokumentation, Kommunikation & Evaluation

  • Rechtskonforme Dokumentation aller Schritte
  • Transparente Kommunikation zwischen Mitarbeitenden, Führung und beteiligten Stellen
  • Bewertung der Maßnahmen, Feedback einholen, Prozesse anpassen

Wir bieten Ihnen mehr

Erfahrung & Expertise

Wir bringen fundiertes Wissen aus der Praxis mit und kennen bewährte Methoden. 

Maßgeschneiderte Lösungen

Kein Konzept von der Stange – wir gestalten das BEM so, dass sie zu Ihrer Kultur und Struktur passt.

Mitarbeitende im Fokus

Beteiligung und Transparenz sorgen für Akzeptanz, Vertrauen und langfristige Wirkung.

Rechtlich abgesichert

Sie bekommen nicht nur gute Maßnahmen, sondern auch die Dokumentation und Belege, die im Fall von Audits oder Prüfungen erforderlich sind.

Nachhaltige Partnerschaft

Wir begleiten Sie nicht nur einmal, sondern helfen Ihnen, Prozesse nachhaltig zu etablieren und weiterzuentwickeln.

BEM Facts

»Seit  2004  ist  BEM  gesetzlich  vorgeschrieben. Fehlen Beschäftigte mehr als 42 Tage innerhalb von zwölf Monaten, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement  (BEM) anzubieten. Besteht Bedarf, kann ein BEM auch schon früher durchgeführt  werden. Grundlage  ist §  167  Abs.  2  SGB  IX.  Das  gilt  für alle  Arbeitnehmer:innen,  also beispielsweise  auch  für Teilzeitbeschäftigte, leitende oder befristet Beschäftigte oder  Auszubildende.  Die Initiative muss vom Arbeitgeber:in ausgehen.

Die Teilnahme am BEM durch die bertoffene Person ist immer freiwillig und kann auch jederzeit durch diese abgebrochen werden.»

Wann muss ein BEM angeboten werden?

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 42 Kalendertage (also etwa 6 Wochen) arbeitsunfähig erkrankt war. Das Angebot muss vom Arbeitgeber ausgehen.

Ist die Teilnahme verpflichtend?

Das variiert: je nach Fall, Ausmaß der Erkrankung, vorhandener Struktur und betroffenen Stellen kann es von einigen Wochen bis mehrere Monate dauern oder aber auch bereit mit einem Gespräch abgeschlossen sein.

Wer trägt die Kosten?

Das Unternehmen trägt die Kosten, wenn es um Einrichtung, Beratung und Durchführung des BEM geht.

Welche Rolle haben Führungskräfte?

Sie sind entscheidend: sie sind Kontaktpunkt, gestalten das Arbeitsumfeld, zeigen Verständnis und ermöglichen die notwendigen Maßnahmen. Schulungen helfen, diese Rolle kompetent zu erfüllen.

Möchten Sie ein effektives, rechtskonformes und tragfähiges BEM bei Ihnen implementieren? Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das zu Ihrer Unternehmensgröße, Struktur und Kultur passt. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontakt aufnehmen und Angebot erhalten

Sie möchten Ihren Mitarbeiter:innen oder Versicherten die gesunde Unterstützung der IFE Gesundheit geben? Sie können unsere Services als Gesamtpaket oder einzelne Leistungen in individuellen Kombinationen buchen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

Invalid Input
Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte Nachnamen angeben.
Bitte gültige E-Mail-Adresse angeben.
Invalid Input
Bitte Unternehmen angeben. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot von IFE Gesundheit ausschließlich an Firmenkunden richtet.
Bitte Nachricht angeben
Invalid Input