zurück zur Übersicht

Betriebliches Eingliederungs Management (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Weit mehr als nur eine gesetzliche Bestimmung

Trotz steigender Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte lassen sich lange Fehlzeiten durch Krankheiten und Unfälle nicht gänzlich vermeiden. Für die Beschäftigten ist dann die Rückkehr in die Arbeitswelt eine Herausforderung und erfordert flexiblen Handlungsbedarf durch den/die Arbeitgeber:in.

Damit länger erkrankte Beschäftigte mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten individuell bei Ihrem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
 

Chancen von BEM

Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und fördern
Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren
Gesundheitsgerechte Arbeitsplätze ->Steigerung des Betriebsklimas

Unsere Leistungen

Beratung

  • Rechtliche Grundlagen 
  • BEM Prozesse
  • Mögliche Maßnahmen
  • Aufbau von BEM Teams

Implementierung

  • Erstellung von Leitfäden
  • Schulungen und Coaching von Integrationsteams
  • Kommunikationsunterstützung
  • Ausarbeitung von Prozessen und Maßnahmen

Arbeitsfähigkeits-Coaching (AF-Coaching)

  • Coaching von betroffenen Personen
  • Analyse und Bewertung der Arbeitsfähigkeit
  • Erarbeitungen von Lösungen für eine gesunde Arbeitsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen

Übernahme des gesamten BEM Prozesses

  • Erstellung von Dokumenten
  • Einladungsmanagement
  • Erstgespräch
  • Fallmanagement und Arbeitsfähigkeitscoaching
  • Erstellung und Koordination von Maßnahmen
  • Kommunikation mit internen und externen Ansprechpartner:innen
  • Evaluation
  • Rechtsichere Dokumentation

Wir übernehmen Ihr BEM

Externes Betriebliches Eingliederungsmanagement mit der IFE Akademie

Unsere BEM-Spezialist:innen fungieren als federführendes Bindeglied zwischen der betroffenen Person und den internen und externen Ansprechpartner:innen. Sie stehen jeder Partei beratend zur Seite, stimmen das Vorgehen ab und koordinieren die entsprechenden Maßnahmen.

Wir unterstützen Sie und Ihre Beschäftigten nicht nur bei dem kompletten Prozess des Eingliederungsmanagements, sondern auch bei gesundheitlichen und psychosozialen Belangen. So können die Weichen für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestellt werden. Mit uns bieten Sie Ihren Beschäftigten einen/eine neutrale Ansprechparter:in.

Unsere BEM-Spezialist:innen betrachten dabei die individuellen medizinischen, psychologischen und sozialversicherungsrechtlichen Komponenten. So können unsere BEM-Spezailist:innen die betroffene Person umfassend bei der Eingliederung unterstützen. Beispielsweise können wir mit der betroffenen Person Lösungen für psychische Belastungen, bürokratische Herausforderungen oder mangelnde Termine bei Fachärzt:innen finden.

Vom ersten Gespräch über das Fallmanagement, die Umsetzung der einzelnen Vorgänge bis hin zur Evaluation und Optimierung des Wiedereingliederungsprozesses arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Hand in Hand.

BEM Prozess

Vorteile

Durchführung eines rechtsgültigen BEM Prozesses
Minimierter administrativer Aufwand für alle Beteiligten
Entlastung eigener Personalressourcen
Eine spezialisierte und neutrale Person als Ansprechpartner:in für alle BEM Beteiligten

BEM Facts

»Seit  2004  ist  BEM  gesetzlich  vorgeschrieben. Fehlen Beschäftigte mehr als 42 Tage innerhalb von zwölf Monaten, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement  (BEM) anzubieten. Besteht Bedarf, kann ein BEM auch schon früher durchgeführt  werden. Grundlage  ist §  167  Abs.  2  SGB  IX.  Das  gilt  für alle  Arbeitnehmer:innen,  also beispielsweise  auch  für Teilzeitbeschäftigte, leitende oder befristet Beschäftigte oder  Auszubildende.  Die Initiative muss vom Arbeitgeber:in ausgehen.

Die Teilnahme am BEM durch die bertoffene Person ist immer freiwillig und kann auch jederzeit durch diese abgebrochen werden.»